Zündschutzarten
Zündschutzart
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Kurzzeichen
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Ölkapselung
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"o" - EN 500 15
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Überdruckkapselung
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"p" - EN 500 16
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Sandkapselung
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"q" - EN 500 17
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druckfeste Kapselung
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"d" - EN 500 18
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erhöhte Sicherheit
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"e" - EN 500 19
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Eigensicherheit *)
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" i " - EN 500 20
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*)
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Für die Zündschutzart Eigensicherheit wird eine weitere Unterteilung in die Kategorien [ia] und [ib] vorgenommen.
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[ia]
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Eigensichere Betriebsmittel der Kategorie [ia] dürfen auch dann keine Zündung hervorrufen, wenn irgendeine Kombination von zwei Fehlern vorliegt (In der Regel für Zone 0 erforderlich).
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[ib]
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Eigensichere Betriebsmittel der Kategorie [ib] dürfen keine Zündung hervorrufen im Normalbetrieb und bei Vorliegen eines beliebigen Fehlers.
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Kennzeichnung explosionsgeschützter elektrischer Betriebsmittel
In den europäischen Normen ist die Kennzeichnung explosionsgeschützter elektrischer Betriebsmittel vorgeschrieben. Die Kennzeichnung ist zwingend für jedes Betriebsmittel, unabhängig davon, ob das Betriebsmittel nur in der europäischen Union oder auch außerhalb gehandelt werden soll.
Auf dem Typenschild eines Betriebsmittels muß erkennbar sein:
- Name des Herstellers: - Typenbezeichnung: - Das Symbol EEx: - Zündschutzart - Kurzzeichen: - Symbol der Gruppe: - Temperaturklasse T1 bis T6: - Fertigungsnummer: - Das Ex-Kennzeichen: - Angaben der Prüfstelle:
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SBE dMS 150/m EEx de[ia] IIA T4 200425  BVS Nr.: 98.D. 2040 X
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Beispiel der Kennzeichnung des SBE-Motorsteuergerätes dMS 150/m
Kennzeichnung für Betriebsmittel die von einer EG - Prüfstelle bescheinigt sind Druckfeste Kapselung, Erhöhte Sicherheit, Eigensicherheit [Kategorie a]
Explosionsgruppe IIA Temperaturklasse T4
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